Einspruch! (2)

Ist die Meinungsfreiheit hierzulande bedroht? Unter der entwaffnenden Überschrift »Meine Meinung!« hat sich auch Johannes Schneider kürzlich zu dieser Frage geäußert. Sei ganz entspannt, sagt der ZEIT Online-Redakteur gleich im Beitragstitel. Ich schreibe weder im Namen eines Wahrheitsministeriums noch einer Glaubenskongregation, sondern habe mir bloß ein paar Gedanken gemacht, die ich hier völlig ungezwungen zur Debatte stelle. »Meine Meinung« eben. Und zwar mit Ausrufezeichen! Als Wink mit dem Zaunpfahl gewissermaßen – für die ganz Blöden, die es einfach nicht kapieren wollen, dass die Meinungsfreiheit hierzulande naturgemäß kein bisschen bedroht ist!

Jedenfalls nicht von unsereinem.

Allenfalls sind es die Andersdenkenden, die unsere Freiheit bedrohen. Aber keine Bange! »Es ist immer recht einfach«, beruhigt der Autor seine Leserschaft, »eine Debatte über Meinungsfreiheit gegen diejenigen zu gewinnen, die sie durch allerlei vermutete Wokeness und politische Korrektheit bedroht sehen.« 

Hi, hier spricht das reinvernünftige Subjekt

Schneiders Einstieg beeindruckt nicht nur wegen der Kampfansage, die den Leser unweigerlich in den Text hineinzieht. Faszinierend ist auch das souveräne Stellungsspiel des siegessicheren Kämpfers, das er naturgemäß bis zum Schluss durchhält: Indem er sich nämlich gegen Zuschreibungen wie »Wokeness« und »politische Korrektheit« von Anfang an verwahrt, positioniert er sich als das rein vernünftige Subjekt, mit dem sich eigentlich jeder wohlgesinnte Leser identifizieren muss, noch bevor es argumentativ zur Sache geht.

Die Attacke folgt dann auf dem Fuße: »Man sagt als Erstes, dass Meinungsfreiheit nicht Widerspruchsfreiheit bedeutet, Leute können halt auch anderer Meinung sein. Und man verweist des Weiteren auf die Freiheit von Universitäten, Forschung und Lehre zu gestalten; die Freiheit von Redaktionen (auch öffentlich-rechtlichen), zu gendern, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist; die Freiheit von Kulturveranstalterinnen, diesen oder jenen Künstler einzuladen oder eben nicht; und die Freiheit der Rechteinhaberinnen, in Kinderbuchklassikern diskriminierende Wörter zu ersetzen.« 

Als Trottel oder Teufel markiert

Was hat es nun auf sich mit der Aussage, »dass Meinungsfreiheit nicht Widerspruchsfreiheit bedeutet«? Eigentlich ist das Argument zu trivial, um sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen, aber da es immer wieder zu hören ist (auch Daniel Loick führt es an), will ich mich vor einer Stellungnahme nicht drücken und stelle zunächst fest: Weil Menschen jeden Wirklichkeitsaspekt aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten können, haben wir es eigentlich nie mit einem monochromen Meinungsbild zu tun, sondern stets mit einem Spektrum einander ergänzender oder widersprechender Ansichten. Meinungsstreit ist der Normalfall. Warum aber reiten Leute wie Schneider immer auf dem trivialen Umstand herum, dass mit Widerspruch rechnen muss, wer eine Meinung kundtut? Es mag ja tatsächlich Menschen geben, die zu krank, zu boshaft oder zu einfältig sind, um Widersprüche auszuhalten. Aber warum gleich jeden Andersdenkenden erst einmal als Trottel oder Teufel markieren? Warum denken viele postmoderne Intellektuelle derart niedrig von ihren Adressaten, dass sie ihnen echte Diskursfähigkeit kaum zutrauen und am liebsten von vorn herein absprechen möchten?

Ich glaube, es ist nicht einmal böse gemeint. Offenbar fallen sie auf ihr eigenes Framing rein, halten also den rhetorischen Zaubertrick, eine unüberschaubare Menge missliebiger Phänomene (z. B. konservative Einstellungen) mit einem einzigen wirklich gefährlichen Element (z. B. faschistische Gesinnung) zu identifizieren und dadurch zu disqualifizieren, tatsächlich für ein seriöses Beweisverfahren. Das Gefährliche an diesem Wahnsinn ist, dass er Methode hat. Denn in aller Regel denken intellektuelle Zuschreibungszauberer ja nicht wirr, sondern logisch. Wenn sie aber beispielsweise die Prämisse der Schlussfigur »Wenn alle Konservative Nazis sind und Nazis eliminiert werden müssen« akzeptieren – dürften sie dann überhaupt noch zögern, die Conclusio zu exekutieren, die da lautet: »Dann müssen alle Konservativen eliminiert werden«?

Wahrscheinlich denkt jemand wie Schneider nicht im Traum an solche Konsequenzen. Aber er denkt abstrakt – in dem unguten Sinn, den Georg Wilhelm Friedrich Hegel dieser Denkungsart bescheinigt hat: »Dies heißt abstrakt gedacht, in einem Mörder nichts als dies Abstrakte, daß er ein Mörder ist, zu sehen, und durch diese einfache Qualität alles übrige menschliche Wesen an ihm zu vertilgen.« 

Zweifelhafte Freiheiten

»Menschliches Wesen« kommt in Schneiders Argumentation nicht vor. Es sind anonyme Institutionen wie »Universitäten« und »Redaktionen« oder abstrakte Funktionsträger wie »Kulturveranstalterinnen« oder »Rechteinhaberinnen«, für die er gewisse Freiheiten reklamiert. Universitäten hätten die Freiheit, »Forschung und Lehre zu gestalten«. Das stimmt, und es stimmt nicht. Ob es stimmt oder nicht stimmt, hängt davon ab, was mit der Phrase überhaupt gemeint sein soll. In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es zwar: »Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.« Allerdings gilt auch der Zusatz: »Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.« Ist es verfassungsgemäß, den Gebrauch oder Nichtgebrauch »genderneutraler« Sprachformen in die Bewertung studentischer Arbeiten einfließen zu lassen? Schneider glaubt offenbar, dass dies der Fall sei. Ich glaube es nicht, weil die genannte Praxis meiner Ansicht nach gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3, GG) verstößt.  

Durchaus strittig ist auch die »Freiheit von Redaktionen (auch öffentlich-rechtlichen), zu gendern, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist«. Den Unterschied machen hier die naturgemäß in Klammern gesetzten öffentlich-rechtlichen Redaktionen. Denn dass privatwirtschaftliche Verlage und Sender im Rahmen geltender Gesetze reden und schreiben dürfen, wie sie wollen, steht ja außer Frage. »Ein Verbot der Gendersprache wäre ebenso illiberal, wie es der direkte oder indirekte Zwang zum Gendern ist«, bemerkte Alexander Kissler kürzlich in der Neuen Zürcher Zeitung. Aber er setzte hinzu: »Ganz anders verhält es sich mit Städten und Gemeinden, mit Universitäten, Ämtern, Ministerien und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wer von der Allgemeinheit finanziert wird und in deren Interesse zu handeln vorgibt, darf sein allgemeines Mandat nicht für weltanschauliche Partikularinteressen zweckentfremden.« Kisslers Argument überzeugt mich.  

Eine Welt ohne Schönheit, Erotik und Vitalität

So schlagend wie großmundig angekündigt sind auch Schneiders verbleibende Argumente nicht. Freilich verbirgt sich das Zweifelhafte auch hier wieder unter der Oberfläche platter Selbstverständlichkeit. Denn natürlich können »Kulturveranstalterinnen« frei entscheiden, ob sie diesen oder jenen Künstler einladen möchten oder eben nicht. Zweifelt das jemand an? Was will der Satz überhaupt besagen? Offenbar hat er einen Nebensinn, der aus irgendwelchen Gründen nicht explizit benannt wird – vielleicht weil es sonst um die Evidenz des schlichten Hauptsatzes geschehen wäre? Ich glaube, Schneider spielt hier auf bestimmte Ereignisse im Kulturbetrieb an, die seit einiger Zeit die Gemüter erhitzen – etwa die Ausladung der Kabarettistin Lisa Eckhart durch die Veranstalter des Hamburger Literaturfestivals »Harbour Front« im vergangenen Jahr. Der Kabarettist Dieter Nuhr sprach damals von einem Skandal, seither gilt der Vorfall als Paradebeispiel für »Cancel Culture«. Was sagt nun Johannes Schneider dazu, dass die Ausladung Eckharts keineswegs das Ergebnis einer freien Entscheidung der »Kulturveranstalterinnen« war, sondern auf Druck eines gewaltbereiten Mobs erfolgte? Der Autor verrät es nicht, sondern verbirgt seine Meinung hinter Plattitüden. 

Das ist auch der Fall beim letzten Hinweis. Was hat es auf sich mit der »Freiheit der Rechteinhaberinnen, in Kinderbuchklassikern diskriminierende Wörter zu ersetzen«? Aus legalistischer Sicht gibt es da wenig zu deuteln. Der Oetinger Verlag beispielsweise hatte wohl das Recht, »Pippi Langstrumpf« sprachlich zu frisieren, denn Astrid Lindgrens Erben haben es ihm erlaubt. Es tut der Wirkung des Werks sicherlich auch keinen Abbruch, wenn der originale »Negerkönig« jetzt »Südseekönig« heißt und im Taka-Tuka-Land statt der »Negersprache« nun die »Taka-Tuka-Sprache« gesprochen wird. Was aber geschähe mit Winnetou oder Chingachgook, wenn sie keine Indianer mehr sein dürften? Was würde aus »Robinson Crusoe« ohne den eigentlich durchgängig aus kolonialistischer Perpektive charakterisierten Freitag?

Und weiter gefragt, weil es hier ja im Grunde genommen nicht bloß um Kinderbuchklassiker geht: Wer soll die »drei Zigeuner« ersetzen, die uns in Nikolaus Lenaus Gedicht zeigen, wie man das Leben »verraucht, verschläft, vergeigt, und es dreimal verachtet«? Wird sich ein weißer »Othello« künftig noch das Gesicht schwärzen dürfen, wird also, mit anderen Worten, Schauspielerei morgen noch möglich sein? Sind unsterbliche Meisterwerke, wenn sie das »ewig Weibliche« so schamlos zelebrieren wie etwa Mozarts »Cosi fan tutte«, noch statthaft? Was aber bliebe übrig, wenn man aus allen Kunstwerken jene symbolischen Formen und Farben entfernte, die irgend jemand als diskriminierend empfindet? Eine Welt ohne Schönheit, Erotik und Vitalität, fürchte ich. Nein, die Kunst gehört weder der Inquisition noch den Rechteinhaberinnen. Sie gehört allen. Und darum ist es grundsätzlich nicht rechtens, an ihr herumzuschnippeln.

Okayness und Intoleranz

Und wie ist er nun ausgegangen, der leichte Kampf gegen diejenigen, die sich von »einem vermeintlich illiberalen linken Milieu bedrängt fühlen«? Hat Schneider gewonnen? Nimmt man ihn nur beim Wort, ist das naturgemäß der Fall. Es ist ja völlig okay, was er sagt. Berücksichtigt man jedoch die mehr oder weniger geschickt verborgenen Implikationen seiner Argumente, tritt offen zu Tage, was durch Beschwichtigungsformeln wie »vermutete Wokeness« oder »mutmaßlich linke Cancel Culture« übertüncht wird: die tatsächliche Intoleranz der postmodernen Linksintellektuellen.

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